Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 363/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Halle, 07.05.2012 - 3 B 188/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 363/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 381/12
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12
Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei …
Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Kosten nach Maßgabe der Loschance zu verteilen seien, auf (vgl. Beschl. d. Senates v. 21.03.2013 - 3 M 363/12 u. a. -). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 107/13
Anforderungen an die Abwägungsentscheidung der Hochschule bei der Erbringung von …
Das Verwaltungsgericht hat in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt, dass die Erwägungen im Beschluss des Fakultätsvorstandes vom 25. September 2012 im Wesentlichen eine bloße Fortschreibung der Beschlüsse der Vorjahre darstellt, welche vom Senat unter Bezugnahme auf die o. g. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter einem Abwägungsdefizit litten (Beschl. d. Senats v. 21.03.2013 - 3 M 363/12 u. a.). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin; …
Ihr liegt die ständige Rechtsprechung des Senates zugrunde, wonach in zulassungsrechtlichen Verfahren, in denen die Vergabe von außerkapazitären Studienplätzen im Wege eines Losverfahrens gerichtlich angeordnet wird, eine Kostenaufhebung sachgerecht ist, wenn beide Beteiligte - wie hier - anwaltlich vertreten sind, damit also keine Kostenverteilung anhand der Loschance erfolgt, da diese Zufälligkeiten unterliegt, namentlich in welchem Umfang andere Studienplatzbewerber ebenfalls um ihre gerichtliche vorläufige Studienplatzzulassung nachsuchen, was vom jeweiligen Antragsteller weder beeinflusst noch vorhergesehen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senates vom 21. März 2013 - 3 M 363/12 - n. v., und vom 22. Juli 2013 - 3 M 215/12 - n. v.; s. auch BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 - juris Rn. 14).